HONORAR

Unsere Aufwendungen werden im Grundsatz nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Die effektiven Barauslagen (Reisespesen, Kopien, Porti, etc.) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer (aktuell 8.1%) werden zum Honorar dazugerechnet.


Zu Beginn des Mandats, in der Regel anlässlich der ersten Besprechung wird die Höhe des Anwaltshonorars vereinbart, wobei wir grundsätzlich einen Stundenansatz in der Höhe von Fr. 250.00 - 300.00 verrechnen, je nach Rechtsgebiet und Komplexität des Einzelfalles.


In der Regel wird zu Beginn des Mandats eine Akonto-Rechnung vereinbart. In längeren und aufwendigeren Verfahren stellen wir monatlich bzw. vierteljährlich weitere Akontorechnungen. Die Schlussrechnung erfolgt nach Abschluss des Mandats.


Gerne übernehmen wir auch Ihren Fall, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Dabei ist zentral, dass Sie vorab persönlich Ihren Fall bei der Rechtsschutzversicherung anmelden und die Versicherungsdeckung sowie die Frage nach der freien Anwaltswahl klären. Nach Erteilung der Kostengutsprache an uns entfällt für Sie das Kostenrisikio im Rahmen der Kostengutsprache.


Sollten Sie schliesslich nicht in der Lage sein, die Kosten für eine anwaltliche Vertretung bezahlen zu können, gibt es die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege bzw. im Strafrecht der amtlichen Verteidigung. In diesen Fällen stellen wir beim zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Gesuch, wobei dabei die Bedürftigkeit des Klienten sowie die Erfolgsaussichten vorabe geprüft werden müssen.