TÄTIGKEITSBEREICHE
Als gut ausgebildete und praktisch erfahrene Allgemeinpraktiker können wir Sie in den meisten Rechtsgebieten beraten und vertreten. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Rechtsfällen zur Seite und helfen Ihnen, dieses zu lösen. Unsere Haupttätigkeitsbereich haben wir im:
Strafrecht inkl. Opfervertretung
Als beschuldigte Person in einem Strafverfahren ist es sinnvoll, einen Verteidiger zu beauftragen, damit die belastende Situation möglichst rasch geklärt werden kann.
Wir beraten Sie in dieser Situation und vertreten Sie sowohl im Untersuchungsverfahren, als auch vor Gericht.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, helfen wir Ihnen ebenfalls gerne, Ihre Ansprüche gegen die Täterschaft durchzusetzen.
Familien- und Eherecht
Im Familien- und Eherecht beraten wir Sie umfassend, angefangen beim Ehevertrag nach der Heirat, über kinderrechtliche Probleme bis hin zur Vertretung im Eheschutz- oder Scheidungsverfahren sowie gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Erbrecht
Wir erstellen für Sie Erb- und Erbverzichtsverträge und Vorsorgeaufträge, um sicherzustellen, dass Ihr Wille auch im Falle Ihres Todes oder einer Urteilsunfähigkeit garantiert wird. Zudem übernehmen wir gerne die Willensvollstreckung, damit Streitigkeiten zwischen den Erben verhindert wird und Ihr Wille befolgt wird und vertreten Sie in streitigen Erbrechtsangelegenheiten.
Verwaltungsrecht (insb. Strassenverkehrs- und Ausländerrecht)
Das Verwaltungsrecht im Allgemeinen und das Strassenverkehrs- sowie das Ausländerrecht im Speziellen bieten viele potentielle Probleme im Zusammenhang mit Verfügungen des Staates. Oft macht es Sinn, eine Verfügung (beispielsweise einen Ausweisentzug) von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und allenfall gerichtlich anzufechten.
Öffentlicher Notar
Als St. Galler Rechtsanwälte sind wir auch öffentliche Notare und damit befugt, Beglaubigungen und Beurkundungen durchzuführen. Gerne beraten wir Sie umfassend im Handelsrecht und beurkunden Gründungen, Statutenänderungen und Auflösungen. Im Weiteren dürfen wir ebenfalls letztwillige Verfügungen sowie Ehe- und Erbverträge beurkunden. Auch hier erfolgt selbstverständlich vorgängig eine umfassende Beratung.